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Schulmitwirkung

 

Wie an allen Schulen, so wird auch bei uns Elternmitwirkung groß geschrieben. Auf vielfältige Weise können Eltern am Schulleben mitwirken. Neben den informellen Möglichkeiten der Teilnahme, gibt es die im Folgenden dargestellten  offiziellen Mitwirkungsgremien.


Klassenpflegschaft

Teilnehmer: alle Eltern der Klasse

Vorsitz: eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin oder Stellvertreter werden zu Beginn des Schuljahres gewählt

Aufgabe:

  • Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften

  • Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse

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Mögliche Themen:

  • Hausaufgaben

  • Leistungsüberprüfungen

  • Arbeitsgemeinschaften

  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule

  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln

  • Erziehungsschwierigkeiten

  • Planung und Organisation von Klassenfahrten

  • Schulfeste


 

Schulpflegschaft
Teilnehmer: die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und evtl. die Stellvertreter, mit beratender Stimme die Schulleiterin oder der Schulleiter

Vorsitz: die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter

Aufgabe:

  • Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz

  • Interessenvertretung aller Eltern der Schule

  • Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen abzustimmen

  • Entscheidungen der Schulkonferenz werden vorab besprochen und beraten

  • eigene Anträge an die Schulkonferenz sind möglich

 

 

Schulkonferenz

Teilnehmer: Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Lehrkräfte im Verhältnis 1 : 1 (6 Eltern-, 6 Lehrerinnen- bzw. Lehrervertreter)

Vorsitz: Schulleiterin oder Schulleiter (mit beratender Stimme, lediglich bei Stimmengleichheit  entscheidet die Stimme der Schulleiterin bzw. des Schulleiters)

Aufgabe:               

  • grundsätzliche Angelegenheiten der Schule

  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule

  • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde

 

Aufgabenkatalog:               

  • Schulprogramm

  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

  • Festlegung der beweglichen Ferientage

  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage

  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts

  • Organisation der Schuleingangsphase

  • Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts

  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind

  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

  • Information und Beratung

  • Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen

  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring

  • Schulhaushalt

  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

  • Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften

  • Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses

  • Besondere Formen der Mitwirkung

  • Mitwirkung beim Schulträger

  • Erlass einer Schulordnung

  • Ausnahmen vom Alkoholverbot

  • Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen

  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

 

 Weitere Informationen sind zu finden in der Broschüre zur Elternmitwirkung des Schulministeriums

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